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   EuGH, 24.09.2009 - C-520/08 P   

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https://dejure.org/2009,37434
EuGH, 24.09.2009 - C-520/08 P (https://dejure.org/2009,37434)
EuGH, Entscheidung vom 24.09.2009 - C-520/08 P (https://dejure.org/2009,37434)
EuGH, Entscheidung vom 24. September 2009 - C-520/08 P (https://dejure.org/2009,37434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    HUP Uslugi Polska / HABM und Manpower

  • EU-Kommission PDF

    HUP Uslugi Polska sp. zoo gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Rechtsmittel

  • EU-Kommission

    MANPOWER.

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b bis d und g - Antrag auf Nichtigerklärung - Gemeinschaftswortmarke I.T.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 27. November 2008 von der HUP Uslugi Polska sp. z o. o. (vormals HP Temporärpersonalgesellschaft mbH) gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 24. September 2008 in der Rechtssache T-248/05, HUP Uslugi Polska sp. z o. o. ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 24.09.2008 - T-248/05

    HUP Uslugi Polska / OHMI - Manpower (I.T.

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-520/08
    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 24. September 2008, HUP Uslugi Polska/HABM - Manpower (I.T.@MANPOWER) (T-248/05), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung R 124/2004-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 5. April 2005 abgewiesen hat, die die Beschwerde gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung, dem Antrag auf Nichtigerklärung der Gemeinschaftswortmarke "I.T.@MANPOWER" für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 16, 35, 38, 41 und 42 nicht stattzugeben, zurückgewiesen hatte - Marke ohne beschreibenden Charakter.
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. Urteil vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, Randnr. 53, sowie Beschluss vom 24. September 2009, HUP Uslugi Polska/HABM, C-520/08 P, Randnr. 35).

    Was die erste Rüge der Rechtsmittelführerin anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass der beschreibende Charakter einer aus mehreren Wörtern zusammengesetzten Marke, wie sie Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist, teilweise für jeden ihrer Begriffe getrennt geprüft werden kann, aber auf jeden Fall auch für die Gesamtheit ihrer Bestandteile festgestellt werden muss (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 2009, MPDV Mikrolab/HABM, C-17/08 P, Randnr. 38, und HUP Uslugi Polska/HABM, Randnr. 30).

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